Hintergrund

Welche Informationen erhalten Sie mit unseren Artikelstämmen?

Natürlich den Artikel selbst, der sich zusammensetzt aus dem Pflanzennamen, der Qualität und der Größe und ergänzend hierzu noch folgende Informationen:

Farben:

Bei fast allen Erica, Calluna, Clematis, Hibiscus, Hydrangea, Rosen, Rhododendron und Stauden sind die Blütenfarben angegeben: eine wertvolle Hilfe für den Einzelhandel.

Fruchtreife:

Bei nahezu allen Obstgehölzen ist der Zeitpunkt der Fruchtreife vermerkt.

EAN-Nummer:

Alle unsere Artikel sind mit einer Branchen-EAN-Nummer versehen.

Warengruppen:

Für den horizontalen und vertikalen Betriebsvergleich sind alle Artikel in unterschiedliche Warengruppen eingeteilt.

Synonyme:

Teilweise wird ein- und dieselbe Pflanze mit unterschiedlichen Namen versehen. Einfache Synonymverweise leiten automatisch zur aktuell gültigen Pflanzenbezeichnung.

Pflanzenschutz und Export:

Alle Pflanzenpass pflichtigen Gehölze sind gesondert gekennzeichnet, so dass in Ihrem Warenwirtschaftssystem diese auch für die Kennzeichnung in den Lieferpapieren berücksichtigt werden können.

Schaderreger und Schutzgebiete:

Mit dem Artikelstamm erhalten Sie ebenfalls Informationen zu den Quarantäneschädlingen, deren Zuordnung zu den Pflanzen sowie deren Zuordnung zu den gesetzlich vorgegebenen Schutzzonen.

Zertifizierung:

Obstgehölze und deren Ziersorten sind mit dem entsprechenden Zertifizierungskennzeichen versehen.

Forst:

Gehölze forstlicher Herkunft sind mit den notwendigen Herkunftskennzeichen versehen.

ADR-Rosen:

Alle ADR-Rosen sind als solche gekennzeichnet.

Preise:

250.000 Artikel sind mit unverbindlichen Preisempfehlungen (Kalkulationshilfedaten) versehen. Ein Großteil der BdB-Mitglieder (AmB-Mitglieder) erhält diese mit den Artikelstämmen ausgeliefert.

Zollnummer:

Alle Artikel werden mit der für den Im- und Export notwendigen Zollnummer versehen (Warennummer für die Intrastat-Anmeldung).

Der Abnehmerstamm:

Das Standardleistungsbuch Bau (StLB-Bau) ist das Instrument für den GaLaBau sowie für die Kommunen, um Ausschreibungen zu generieren. Die BSG übergibt dem StLB-Bau einmal jährlich den Standardartikelstamm (BKS A und SKS). Auf diese Weise wird gewährleistet, dass ein Großteil der Abnehmer die für die Baumschulen korrekten Ausschreibungstexte erhält.