Hintergrund
Welche Informationen erhalten Sie mit unseren Artikelstämmen?
Natürlich den Artikel selbst, der sich zusammensetzt aus dem Pflanzennamen, der Qualität und der Größe und ergänzend hierzu noch folgende Informationen:
Farben:
Bei fast allen Erica, Calluna, Clematis, Hibiscus, Hydrangea, Rosen, Rhododendron und Stauden sind die Blütenfarben angegeben: eine wertvolle Hilfe für den Einzelhandel.
Fruchtreife:
Bei nahezu allen Obstgehölzen ist der Zeitpunkt der Fruchtreife vermerkt.
EAN-Nummer:
Alle unsere Artikel sind mit einer Branchen-EAN-Nummer versehen.
Warengruppen:
Für den horizontalen und vertikalen Betriebsvergleich sind alle Artikel in unterschiedliche Warengruppen eingeteilt.
Synonyme:
Teilweise wird ein- und dieselbe Pflanze mit unterschiedlichen Namen versehen. Einfache Synonymverweise leiten automatisch zur aktuell gültigen Pflanzenbezeichnung.
Pflanzenschutz und Export:
Alle Pflanzenpass pflichtigen Gehölze sind gesondert gekennzeichnet, so dass in Ihrem Warenwirtschaftssystem diese auch für die Kennzeichnung in den Lieferpapieren berücksichtigt werden können.
Schaderreger und Schutzgebiete:
Mit dem Artikelstamm erhalten Sie ebenfalls Informationen zu den Quarantäneschädlingen, deren Zuordnung zu den Pflanzen sowie deren Zuordnung zu den gesetzlich vorgegebenen Schutzzonen.
Zertifizierung:
Obstgehölze und deren Ziersorten sind mit dem entsprechenden Zertifizierungskennzeichen versehen.
Forst:
Gehölze forstlicher Herkunft sind mit den notwendigen Herkunftskennzeichen versehen.
ADR-Rosen:
Alle ADR-Rosen sind als solche gekennzeichnet.
Preise:
250.000 Artikel sind mit unverbindlichen Preisempfehlungen (Kalkulationshilfedaten) versehen. Ein Großteil der BdB-Mitglieder (AmB-Mitglieder) erhält diese mit den Artikelstämmen ausgeliefert.
Zollnummer:
Alle Artikel werden mit der für den Im- und Export notwendigen Zollnummer versehen (Warennummer für die Intrastat-Anmeldung).
Der Abnehmerstamm:
Das Standardleistungsbuch Bau (StLB-Bau) ist das Instrument für den GaLaBau sowie für die Kommunen, um Ausschreibungen zu generieren. Die BSG übergibt dem StLB-Bau einmal jährlich den Standardartikelstamm (BKS A und SKS). Auf diese Weise wird gewährleistet, dass ein Großteil der Abnehmer die für die Baumschulen korrekten Ausschreibungstexte erhält.